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   RG, 19.12.1878 - C. 5/87   

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https://dejure.org/1878,1
RG, 19.12.1878 - C. 5/87 (https://dejure.org/1878,1)
RG, Entscheidung vom 19.12.1878 - C. 5/87 (https://dejure.org/1878,1)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1878 - C. 5/87 (https://dejure.org/1878,1)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bildet die Bestimmung zum Beweise ein notwendiges Merkmal im Begriffe der Urkunde? 2. Welches sind die Merkmale, wodurch sich der Fall des fortgesetzten Vergehens von dem Falle der Realkonkurrenz unterscheidet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 17, 103
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Von Anfang an hat es jedoch einen einheitlichen Vorsatz verlangt, der sich von vornherein auf einen gegenständlich und zeitlich in gewisser Weise vorgestellten, nach und nach - stoßweise - verwirklichten Gesamterfolg richtet (vgl. u.a. RGSt 17, 103, 111 und 17, 227, 228; 44, 392, 395; 51, 305, 308; 66, 45, 47 und 66, 236, 239) und nur einem so gearteten Vorsatz die Eignung zugesprochen, mehrere zeitlich auseinanderfallende und somit im natürlichen Sinne selbständige Einzelhandlungen zu der "juristischen Fiktion" einer rechtlichen Einheit zusammenzufassen (vgl. RGSt 17, 227, 228; 44, 392, 395).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

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  • BGH, 23.03.1965 - 1 StR 549/64

    Vom Landtagspräsidenten ausgesprochene Weigerung der Herausgabe von in amtlicher

    Denn der Abdruck gewann Urkundeneigenschaft im sinne jener Vorschrift auf jeden Fall in dem Augenblick, als er dem Angeklagten auf seine Anforderung hin für Zwecke der Landtagsverwaltung ausgehändigt wurde (vgl. RGSt 17, 103, 109).
  • BGH, 02.09.1958 - 5 StR 349/58

    Rechtsmittel

    Sie kann dem Schriftstück, dessen Eigenschaft als Urkunde in Frage kommt, sei es durch den Hersteller, sei es durch eine andere Person, nachträglich gegeben werden (vgl. RGSt 17, 103, 108).
  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 363/65

    Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen

    Schon nachher Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 17, 103, 112-114; 51, 305, 312; 57, 199, 200) kann der Wille, sich durch eine Straftat (hier: Diebstahl) die Mittel zur späteren Begehung einer anderen (hier: Betrug) zu verschaffen, in aller Regel keinen Fortsetzungszusammenhang begründen (vgl. auch BGHSt 8, 34, 35) [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55].
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